Verband Deutscher Gastwirtsgehilfen. Ortsverwaltung Berlin

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Verband deutscher Gastwirtsgehilfen

Im Jahr 1891 gründete sich zunächst der Verein Berliner Gastwirtsgehilfen, bevor im Jahr 1898 die Gründung des Verbandes Deutscher Gastwirtsgehilfen folgte. Es handelte sich um eine Interessenvertretung der „im Gastwirtgewerbe beschäftigten Personen“ [1]. Der nationale Verband hat seinen Sitz in Berlin. Ab 1920 ging der Verband Deutscher Gastwirtsgehilfen in den Zentralverband der Hotel-, Restaurant- und Café-Angestellten über.

Provenienzmerkmale

Ermittelte Exemplare

Siehe auch

Literatur

  • Wilhelm Kulemann, Die Berufsvereine. Abt. 1: Geschichtliche Entwicklun der Berufsorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber aller Länder, Bd.2: Deutschland II. Organisation der Arbeitnehmer II, Jena 1908. [hier v.a. S. 385f.]

GND-Normdaten

Einzelnachweise

  1. Vgl. Kulemann, Die Berufsvereine, S. 385f.