Liste der auszusondernden Literatur

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Liste der auszusondernden Literatur

Die „Liste der auszusondernden Literatur“ ist eine Publikation, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der Sowjetischen Besatzungszone sowie der jungen DDR erschien und zu sekretierende Literatur aufführte. Sie diente vor allem der Aussonderung von Büchern und Zeitschriften aus der Zeit des Nationalsozialismus. Sie umfasste, Stand 1. April 1946, 526 Seiten.

Geschichte

1946 erschien im Zentralverlag Berlin eine Liste der auszusondernden Literatur. Ihre Erstellung „erfolgte auf Anweisung der Abteilung Volksbildung der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) durch die Deutsche Bücherei unter Mitwirkung der Abteilung Buch- und Bibliothekswesen im Volksbildungsamt der Stadt Leipzig“. [1] Drei Nachträge zu dieser Liste folgten – mit Stand vom 1. Januar 1947, 1. September 1948 sowie 1. April 1952 – in den Jahren 1947, 1948 und 1953. Als Herausgeberin der Liste firmierte zunächst die Deutsche (Zentral-)Verwaltung für Volksbildung (DZVV) in der sowjetischen Besatzungszone, 1953 dann das neugegründete Ministerium für Volksbildung der DDR.

Im Vorwort des Ersten Nachtrags zur „Liste der auszusondernden Literatur“ benannte man dabei als Richtlinien für die Bearbeitung: - den (nummernlosen) Befehl des Obersten Chefs der SMAD, Marschall Schukow, vom 15. September 1945, - das Gesetz des (Alliierten) Kontrollrats betreffend Liquidierung und Verbot von militärischer Ausbildung, sowie den Befehl Nr. 4 des Alliierten Kontrollrats vom 13. Mai 1946 betreffend Einziehung von Literatur und Werken nationalsozialistischen und militaristischen Charakters.[2]

Der Liste der Deutschen Zentralverwaltung waren in Umsetzung des Befehls von Marschall Schukow am 13. Februar 1946 „Richtlinien für die Aufstellung einer ‚Liste des verbotenen Schrifttums‘ für die Landes- und Provinzialverwaltungen“ vorausgegangen. So erschien bspw. im Februar 1946, „herausgegeben von der Abteilung für Volksbildung im Magistrat der Stadt Berlin unter beratender Mitarbeit der Kammer der Kunstschaffenden und des Kulturbundes zur demokratischen Erneuerung Deutschlands“ ein Verzeichnis der auszusondernden Literatur, gegliedert nach „Autoren, deren gesamte Produktion endgültig zu entfernen ist“, einzelnen Titeln, „welche endgültig zu entfernen sind“, Verlagen, deren gesamte Produktion zu entfernen ist“ sowie Büchern und Buchgruppen, „die nur bedingt zu verwenden sind“.

Das „Nur für den Dienstgebrauch“ bestimmte Verzeichnis richtete sich an „Leiter von öffentlichen Büchereien, Schul- und Betriebsbüchereien sowie Inhaber von Buchhandlungen und Leihbüchereien“, während der in eben diesem Verzeichnis abgedruckte Befehl Schukows nicht nur private Bibliotheken, Buchhandlungen und Verlage, sondern zudem auch Privatpersonen sowie alle „ehemals staatlichen und städtischen Bibliotheken, Universitätsdirektoren und Direktoren anderer Hochschulen, wissenschaftlicher Forschungsanstalten, Präsidenten der Akademien sowie Gesellschaften der wissenschaftlichen und technischen Vereinigungen“ adressiert hatte. Die im Befehl Angesprochenen hatten die auszusondernde Literatur „mit den dazugehörigen Karteien durch Spezialkommissionen unter dem Vorsitz der Anstaltsleiter auszumerzen und dem Vertreter der Militärkommandantur zu übergeben.“ [3] Der Magistrat von Groß-Berlin setzte hingegen hinzu: „Die vorliegende Liste ist nicht für Schriftsteller und Wissenschaftler gedacht.“

Provenienzmerkmale

Sichtbare Zeichen der Umsetzung des Befehls von Schukow bzw. des Befehls Nr. 4 des Alliierten Kontrollrats sind diverse Stempel verschiedener Buchprüfungskommissionen, bspw. der Buchprüfungskommission für die Stadt Zittau, der Büchereiprüfungskommission der Stadt Salzwedel, des Kreisbildungsamtes Saalfeld oder des Volksbildungsamtes Borgsdorf.

Exemplare in der Staatsbibliothek zu Berlin weisen unter Bezugnahme auf die Liste der auszusondernden Literatur, landläufig auch Leipziger Liste genannt, handschriftlich eingetragene Vermerke dieser Art auf: "LL" oder "L.L.", manchmal auch mit der Konkretisierung "L.L.2" oder "L.L.3" für den 2. oder 3. Nachtrag zur Liste.

Literatur

• Verzeichnis der auszusondernden Literatur, hrsg. von der Abteilung für Volksbildung im Magistrat der Stadt Berlin. Berlin: Magistratsdruck, 1946, 183 Seiten.

• Liste der auszusondernden Literatur. Herausgegeben von der Deutschen Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone. Vorläufige Ausgabe nach dem Stand vom 1. April 1946. Berlin: Zentralverlag, 1946, 526 Seiten.

• Liste der auszusondernden Literatur. Herausgegeben von der Deutschen Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone. Erster Nachtrag nach dem Stand vom 1. Januar 1947. Berlin: Zentralverlag, 1947, 179 Seiten.

• Liste der auszusondernden Literatur. Herausgegeben von der Deutschen Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone. Zweiter Nachtrag nach dem Stand vom 1. September 1948. Berlin: Deutscher Zentralverlag, 1948, 366 Seiten.

• Liste der auszusondernden Literatur. Herausgegeben vom Ministerium für Volksbildung der Deutschen Demokratischen Republik. Dritter Nachtrag nach dem Stand vom 1. April 1952. Berlin: VEB Deutscher Zentralverlag, 1953, 240 Seiten.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Liste der auszusondernden Literatur, hrsg. von der Deutschen Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone. Berlin: Zentralverl., 1946, S. 3.
  2. Vgl. Liste der auszusondernden Literatur. Herausgegeben von der Deutschen Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone. Erster Nachtrag nach dem Stand vom 1. Januar 1947. Berlin: Zentralverlag, 1947, S. 5.
  3. Vgl. Verzeichnis der auszusondernden Literatur, hrsg. von der Abteilung für Volksbildung im Magistrat der Stadt Berlin. Berlin: Magistratsdruck, 1946, S. 3 sowie S. 4.