Deutschland (Gebiet unter Alliierter Besatzung, Russische Zone). Kommission zur Säuberung der Büchereien

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Nach dem Kontrollratsbefehl Nr. 4 zur „Einziehung von Literatur und Werken nationalsozialistischen und militaristischen Charakters“ vom 13. Mai 1946 wurde eine Kommission zur Säuberung der Büchereien eingerichtet, die auf Basis der von der Deutschen Bücherei angefertigten Liste auszusondernder Literatur in der sowjetischen Zone die Prüfung der öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken übernahm und über unklare Fälle bzw. Einsprüche von Verfasserinnen und Verfassern entschied. Der Befehl wurde später modifiziert und ein Anteil an verbotenen Schriften für Studien- und Forschungszwecke von der Makulierung ausgenommen, um in gesonderten Räumen („Sperrbibliotheken“) untergebracht zu werden. In der SBZ wurden diese Sondermagazine in der Staatsbibliothek in Ost-Berlin und in der Deutschen Bücherei in Leipzig eingerichtet.[1]


Provenienzmerkmal

Ermittelte Exemplare

Literatur

  • Angela Hammer, Aussonderung nationalsozialistischer Literatur in ostdeutschen Bibliotheken nach dem Zweiten Weltkrieg am Beispiel der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin, in: Bibliothek, Forschung und Praxis 37.3 (2013), S. 331–346.

Weblinks

GND-Normdaten

Einzelnachweise

  1. Vgl. Hammer, Aussonderung, S. 332ff.