Deutsches Reich. Geheime Staatspolizei

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Die Geheime Staatspolizei (Gestapo), auch Geheimes Staatspolizeiamt (bis 1936) oder Politische Polizei, war von 1933 bis 1945 eine kriminalpolizeiliche Behörde. Zum Aufgabenbereich der Geheimen Staatspolizei gehörte die Bekämpfung politischer und ideologischer Gegner des NS-Regimes und nach Verabschiedung der Nürnberger Gesetze die Überwachung jüdischer Personen und Organisationen. Dazu zählte auch, dass die Geheime Staatspolizei die Finanzbehörden bei der Enteignung und Beschlagnahme von zurückgelassenem Vermögen emigrierter oder deportierter Juden unterstützte.

Die Geheime Staatspolizei war zunächst eine selbständige Behörde der inneren Verwaltung. Im Jahr 1936 wurde die Geheime Staatspolizei in das Amt Sicherheitspolizei als Abteilung II (Politische Polizei) eingegliedert. Im Jahr 1939 erfolgte die Zusammenlegung mit dem Sicherheitsdienst (SD) zum Reichssicherheitshauptamt (RSHA). Die Geheime Staatspolizei war im RSHA als Abteilung IV (Gegnerbekämpfung) organisiert.

Provenienzmerkmale

Ermittelte Exemplare

Literatur

  • Mario Wenzel, „Geheime Staatspolizei“, in: Wolfgang Benz, Brigitte Mihok (Hrsg.), Handbuch des Antisemitismus: Organisationen, Institutionen, Bewegungen. Bd.5, Berlin u.a. 2012, S. 274-275.

Weblinks

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