Berlin. Kammergericht

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Das Kammergericht (KG) ist das höchste Gericht des Landes Berlin in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zugleich das Oberlandesgericht des Landes. Es geht auf das Mitte des 15. Jahrhunderts vom brandenburgischen Kurfürsten Friedrich II. gegründete Hof-Kammergericht zurück. Im Jahr 1468 wurde es erstmals urkundlich erwähnt und gilt als das älteste noch bestehende und tätige Gericht Deutschlands.

Zum Kammergericht gehört zudem eine Bibliothek, deren Ursprünge ebenfalls bis in das 15. Jahrhundert zurückreichen (siehe Berlin. Kammergericht. Bibliothek).

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